Telefon: 06026 5013155

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von:

Das Grafikbüro, Max Möllermann, Riegelstraße 67A , 63762 Großostheim
(nachfolgend „Das Grafikbüro“ genannt)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vertragsbeziehungen zwischen Kunden/Auftraggebern und Das Grafikbüro. Die Werke, Produkte, Lieferungen, sonstige Leistungen und Angebote von Das Grafikbüro erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Auftragserteilung an Das Grafikbüro gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Eine, diesen AGB widersprechende, anderweitige Regelung ist nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Das Grafikbüro möglich.

1. Angebot

a.) Das Angebot über Leistungen von Das Grafikbüro wird individuell für den jeweiligen Kunden/Auftraggeber erstellt und hat eine Gültigkeit von vier Wochen ab Erstellungsdatum.

b.) Das Angebot gilt ausschließlich für den Kunden/Auftraggeber, welcher im Angebot bezeichnet ist. Insbesondere gilt das Angebot nicht für Dritte und ist vertraulich zu behandeln.

c.) Mit dem Angebot überreichte Unterlagen, Entwürfe, Muster und ähnliches sind auf Verlangen von Das Grafikbüro unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt unabhängig von einer etwaigen Auftragserteilung.

2. Auftrag

Die Art des, zwischen dem Kunden/Aufraggeber und Das Grafikbüro vereinbarten, Vertrages wird durch den Inhalt des Vertrages geprägt. Ist der Vertrag auf  Entwurfsarbeiten oder Erstellung einer kreativen Leistung gerichtet, so handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag.

3. Urheberrechte und Nutzungsrechte

a.) Das Grafikbüro besitzt die Urheberrechte an allen eigenständigen, grafischen und gestalterischen Werken.

b.) Der Kunde/Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Arbeiten und Werken von Das Grafikbüro für einen vertraglich vereinbarten Zweck auf Dauer und kann sie für Wiederholungen und weitere Auflagen erneut einsetzen.

c.) Die Nutzungsrechte gehen zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden/Auftraggeber über.

d.) Eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung ist kostenpflichtig und Das Grafikbüro unverzüglich anzuzeigen.

e.) Stellt der Kunde/Auftraggeber Unterlagen wie Reprovorlagen, Texte, Manuskripte, Bildmaterialen und ähnliches zur Verarbeitung, so versichert er, daß Schutzrechte Dritter durch deren Verwendung nicht verletzt werden.

4. Druckfreigabe und Prüfungspflicht

a.) Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Unterlagen, Entwürfe und Layouts unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit, generelle Fehlerfreiheit und vertragsgemäße Ausführung zu prüfen.

b.) Der Kunde/Auftraggeber hat nach der Prüfung umgehend etwaige Fehler oder Unrichtigkeiten anzuzeigen.

c.) Die Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung muss in Textform erfolgen. Sie kann durch Erklärung samt Unterschrift auf dem Entwurf erfolgen.

d.) Mit der Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung geht die Haftung für etwaige Fehler, welche bis zur Prüfung aufgetreten oder erkennbar waren, auf den Kunden/Auftraggeber über.

5. Vergütung

a.) Das Grafikbüro erstellt generell keine kostenfreien Layouts, Entwürfe, Vorlagen oder ähnliches.

b.) Für die Bereiche Beratung + Konzeption, Artwork + DTP, projektbegleitende Leistungen + Organisation, Text, Website-Programmierung und Datenprüfung beträgt der Stundensatz einheitlich 85,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

c.) Material, Einkaufleistungen und Aufträge an Dritte stellt Das Grafikbüro zusätzlich in Rechnung.

d.) Die Vergütung für Leistungen sind auch bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages durch den Kunden/Auftraggeber zu tragen. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich dann nach dem Wert durch Das Grafikbüro bereits erbrachten Leistungen.

6. Zahlungsbedingungen

a.) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung durch Das Grafikbüro fällig.

b.) Der Kunde/Auftraggeber kommt nach acht Tagen nach Rechnungsstellung in Verzug.

c.) Das Grafikbüro kann Vorauszahlungen in voller Rechnungshöhe verlangen, insbesondere bei Neukunden, bei erheblichen Vorleistungen oder wenn die Auftragsdauer 14 Tage überschreitet.

d.) Das Grafikbüro kann Leistungen zurückbehalten und die Bearbeitung eines Auftrages einstellen, wenn der Kunde/Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet.

e.) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von Das Grafikbüro.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

a.) Das Grafikbüro hat ein Zurückbehaltungsrecht an den zu erbringenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden/Auftraggeber.

b.) Die Aufrechnung durch den Kunden/Auftraggeber ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

8. Datenspeicherung

a.) Das Grafikbüro verpflichtet sich, die im Zuge des Vertrages erstellten Daten nur bis zur Erfüllung des Vertrages zu speichern.

b.) Die Herausgabe von Daten nach Erfüllung des Vertrages ist kostenpflichtig.

c.) Die vom Kunden/Auftraggeber gestellten Unterlagen, Manuskripte, Daten und ähnliches werden von Das Grafikbüro nicht archiviert.

d.) Bei vorzeitigem Abbruch des Auftrages kann der Kunde/Auftraggeber die Herausgabe der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Daten nur kostenpflichtig verlangen.

9. Gewährleistung und Mängel

a.) Der Kunde/Auftraggeber hat Mängel des fertigen Werkes, Produktes bzw. der erbrachten Leistung innerhalb einer Woche Das Grafikbüro gegenüber in Textform anzuzeigen.

b.) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher schon zum Zeitpunkt der Druck- bzw. Fertigungsfreigabeerklärung vorlag und erkennbar war, ist nicht möglich.

c.) Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von Das Grafikbüro durch Nachbesserung bzw. -lieferung, Neuerstellung bzw. –lieferung oder durch eine andere geeignete Maßnahme. Ein Anspruch des Kunden/Auftraggebers auf Neuerstellung der gesamten Leistung besteht nicht.

d.) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original oder sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucke) nicht beanstandet werden.

e.) Die Geltendmachung von Mängeln, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Werkes, Produktes bzw. der Leistung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

f.) Die Geltendmachung eines Mangels, welcher auf unsachgemäßer Behandlung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritte beruht, ist ausgeschlossen.

10. Haftung

a.) Das Grafikbüro haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus eigenem Verschulden.

b.) Das Grafikbüro haftet nicht für das Verschulden Dritter.

c.) Das Grafikbüro ist nicht verpflichtet, den Kunden/Auftraggeber auf gesetzliche Regelungen hinzuweisen. Der Kunde/Auftraggeber hat alleine dafür Sorge zu tragen, daß die Verwendung des Werkes, Produktes bzw. der Leistung dem geltenden Recht entspricht.

d.) Das Grafikbüro haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

e.) In den Fällen, in denen Das Grafikbüro haftet, ist die Höhe der Haftungssumme auf den vertraglichen Auftragswert begrenzt. Der Kunde/Auftraggeber ist  verpflichtet, Das Grafikbüro auf eine mögliche Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.

11. Leistungs- und Erfüllungsort, Versand

a.) Leistungs- und Erfüllungsort von Das Grafikbüro sind die Geschäftsräume von Das Grafikbüro in Großostheim.

b.) Der Versand der Leistungen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden/ Auftraggebers.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtstand ist, soweit vereinbart, Aschaffenburg.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Stand: 30. Januar 2024

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner